Landtagsbrief Nr. 39
Hallo und Grüß Gott,
ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die Wiesenfeste unserer Region zu einem Immateriellen Kulturerbe Bayerns erklären zu lassen. Das war ein gemeinschaftliches Vorhaben des Landrates Dr. Oliver Bär, des Kreisheimatpflegers Bertram Popp und mir.
Immaterielles Kulturerbe – was bedeutet das? Schlösser, Burgen oder auch Gemälde: Sie können materielles Kulturerbe sein. Immaterielles Kulturerbe können bestimmte Bräuche, Fertigkeiten oder eben auch Feste sein. Beispiele, die sich bereits im Verzeichnis befinden: die Fürther Michaeliskirchweih, das Goldschlägerhandwerk in Schwabach oder die bayerischen Holzbildhauerschulen.
Aber warum ist die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes so wichtig? Was bringt das? Vor allem einen Zuwachs an Prestige. Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe wertet unsere Heimat- und Wiesenfeste offiziell auf. Es macht sie überregional sichtbar. Zudem ist die Aufnahme in das bayerische Verzeichnis die Voraussetzung für eine mögliche Nominierung für das bundesweite Verzeichnis.
Unsere Wiesenfeste sind nicht einfach nur ein Freizeitvergnügen. Sondern sie sind zentrale Rituale unserer Gemeinschaft. Sie führen uns immer wieder zusammen. Sie bauen eine Brücke zu unseren Vorfahren. Sie zeigen uns: Wir sind Teil einer Kette, die aus der Vergangenheit in die Gegenwart und von hier in die Zukunft führt.
Und sie machen auch einfach einen riesigen Spaß.